Wundversorgung auf Rezept

Eine der häufigsten Fragen bei chronischen Wunden: „Wer bezahlt das eigentlich?“ Die gute Nachricht: Professionelle Wundversorgung wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen – vorausgesetzt, eine ärztliche Verordnung liegt vor. Viele Betroffene wissen nicht, welche Ansprüche sie haben. Dieser Ratgeber klärt auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wundversorgung im Wundzentrum wird auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bezahlt
  • Sie brauchen eine Verordnung für häusliche Krankenpflege (Muster 12) von Ihrem Hausarzt
  • Es fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an (max. 10 € pro Verordnung)
  • Auch Wundauflagen und Verbandmaterial werden über Rezept abgerechnet
  • Bei Befreiung von der Zuzahlung (Belastungsgrenze) entfallen auch diese Kosten

Welche Verordnung brauche ich?

Für die Behandlung in einem Wundzentrum benötigen Sie eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12). Diese stellt Ihr Hausarzt oder Facharzt aus.

Was steht auf der Verordnung?

  • Diagnose – z. B. Ulcus cruris, diabetisches Fußsyndrom, Dekubitus
  • Verordnete Maßnahmen – z. B. Wundversorgung, Verbandwechsel, Kompressionstherapie
  • Häufigkeit – wie oft pro Woche
  • Dauer – Erstverordnung meist 14 Tage, Folgeverordnungen bis zu 28 Tage

Schritt für Schritt: Von der Verordnung zur Behandlung

Schritt 1: Zum Hausarzt

Ihr Hausarzt untersucht die Wunde und stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Teilen Sie mit, dass Sie die Wundversorgung in einem spezialisierten Wundzentrum durchführen lassen möchten.

Schritt 2: Kontakt mit dem Wundzentrum

Rufen Sie das Wundzentrum an oder kommen Sie mit der Verordnung vorbei. Das Team prüft die Verordnung und kümmert sich um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.

Schritt 3: Genehmigung der Krankenkasse

Die Verordnung wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage. Bei dringenden Fällen kann die Behandlung auch vor der Genehmigung beginnen.

Schritt 4: Behandlung beginnt

Nach der Genehmigung startet die Erstvorstellung: Anamnese, Wundbegutachtung, Fotodokumentation und Erstellung eines individuellen Therapieplans.

Was wird von der Kasse bezahlt?

Zuzahlung: Was kostet es mich?

Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10 € pro Verordnung für häusliche Krankenpflege (für maximal 28 Tage je Verordnung). Für Verbandmittel auf Rezept fällt die übliche Rezeptgebühr an (10% des Preises, mind. 5 €, max. 10 €).

Wichtig: Wenn Sie die Belastungsgrenze erreicht haben (2% des Bruttoeinkommens, 1% bei chronisch Kranken), können Sie sich bei Ihrer Kasse von der Zuzahlung befreien lassen.

Was tun bei Problemen mit der Kasse?

  • Ablehnung: Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats). Gute Wundzentren helfen bei der Argumentation.
  • Hilfsmittel abgelehnt: Arzt kann medizinische Notwendigkeit begründen. Bei Kompressionsstrümpfen und Wundauflagen gibt es selten Probleme.
  • Privatversicherte: Abrechnung je nach Tarif. Vorab klären, welche Leistungen abgedeckt sind.

Fragen zur Kostenübernahme? WundSTARK hilft Ihnen bei Verordnung und Abrechnung – in Viersen und Mönchengladbach.